Einzelblind oder Doppelblind?

Verblindung

In der Technik des Remote Viewing gibt es verschiedene Operationsmodi, wie ein Target bzw. Projekt bearbeitet wird: Solo-Blind, Einzelblind, Doppelblind, Dreifachblind, Semi-Frontloaded und Frontloaded (letzteres ist normalerweise nicht empfehlenswert und widerspricht der verblindeten Charakteristik des Remote Viewing). Bei Einzelbilnd, Doppelblind und Dreifachblind sind Monitore beteiligt, die den Viewer durch die Session begleiten.

In diesem Artikel soll es um die Grundsatzfrage gehen, ob der Monitor überhaupt etwas über das Target wissen darf (Einzelblind), oder ob nur doppelblindes (Monitor weiß nichts über das Target) bzw. gar dreifachblindes (dritte Person erstellt das Target, die keine direkte Verbindung zum Monitor / Viewer-Team hat) Vorgehen für einen sauberen Ablauf zulässig ist. Diese Frage ist eine Grundsatzdiskussion, in der vor allem ein Standpunkt aus der Frühzeit des Remote Viewing in den USA vertreten wird, dass nur (mindestens) doppelblinde Konstellationen erlaubt sind. Dies hängt teilweise sicherlich mit den strengen Laborbedingungen zusammen, unter denen das Remote Viewing ursprünglich am Standord Research Institute (SRI) entwickelt und erprobt wurde. Aber ist dieser Standpunkt pauschal gerechtfertigt? Die Antwort darauf ist etwas komplexer…

Potentielle Probleme beim einzelblinden Vorgehen

Suggestives Monitoring

Suggestion

Der häufigste Kritikpunkt am einzelblinden Vorgehen ist, dass der Monitor größtenteils oder komplett über das Target bescheids weiß. So besteht die Gefahr, dass der Monitor den Viewer zu nicht-verblindeten Ergebnissen führt, indem er durch Suggestivfragen, Gesten und (unbewusste) Körpersprache Informationen über das Target preisgibt. Letzteres ist allerdings in der Remote Viewing-Praxis unwahrscheinlicher, als es sich viele Außenstehende vorstellen.

Hierbei muss man entgegenhalten, dass ein guter Monitor niemals Suggestivfragen verwendet, sondern in seinen Fragestellungen nur mit den Eindrücken arbeitet, die der Viewer von sich aus hervorbringt. Bestimmte Target-Inhalte oder Bemaßungseinheiten darf der Viewer vom Monitor nur kodiert erhalten (z.B. „T1“ für ein bestimmtes Datum auf der Timeline). Es geht also um die Kunst der richtigen (neutralen!) Fragestellung, nicht darum, den Viewer zu „führen“. Nur im Training werden Neulinge durch die Stufen des Protokolls geführt, bis sie es selbstständig beherrschen.

Telepathische Überlagerung

Telepathie

Ein weiterer Verdachtsmoment bezüglich potentiell unsauberer Monitorung-Situationen sind so genannte „Telepathische Überlagerungen“. Hierbei geht man davon aus, dass der Monitor, oder irgendeine andere Person im Raum mit Kenntnis über das Target, den Viewer auf telepathischem Wege ungewollte Hinweise zum Target „übertragen“ könnte.

Dies wäre ein typisches Argument für ein dreifachblindes Vorgehen, bei dem keine wissenden Personen im Raum sind bzw. weder Monitor noch Viewer dem Target-Ersteller vorher begegnen dürfen, wenn das Target bereits erstellt wurde. In vielen Jahren Praxis haben wir jedoch nie einen eindeutigen Hinweis gesehen, dass es zu telepathischen Überlagerungen gekommen wäre. Vielleicht gibt es solche Vorkommnisse, allerdings scheinen sie dann äußerst selten zu sein.

Argumente für einzelblindes Monitoring

Monitor-Wunschdenken vs. Viewer

Ein Argument, das gegen diese Kritikpunkte spricht, zeigt sich in der einzelblinden Monitoring-Praxis: Der Viewer liefert häufig Eindrücke, die den Erwartungen des Monitors über das Target teilweise oder vollkommen entgegenstehen. Diese stellen sich dann im Nachhinein als zutreffend heraus, wenn Feedback verfügbar ist. Grundsätzlich sollte der Monitor jedoch während der Session eine neutrale und ergebnisoffene Haltung zu einem Target einnehmen, selbst wenn er Vorannahmen dazu hat.

Wunschdenken

Flexibilität in operationalen Sessions

Die Komplexität mancher, operationaler Targets macht es in Stufe 6 fast zwingend, dass der Monitor zumindest Teilaspekte des Targets kennt. Nur so kann er den Viewer anweisen, bestimmte Aspekte zu untersuchen, die gefragt sind. Natürlich nur, wenn diese zuvor eindeutig im Target identifiziert wurden. Beim doppelblinden Vorgehen könnte man dem Monitor für solche Fälle höchstens Monitoring-Anweisungen im Voraus mitgeben, die er in Stufe 6 ausführen soll. Wobei es dadurch streng genommen nicht mehr völlig doppelblind wäre (wenn z.B. eine Personenwahrnehmung durchgeführt werden muss).

Plan

Es kommt auch häufig vor, dass sich während einer Session völlig neue Aspekte des Targets auftun, die man untersuchen möchte. Wenn der Monitor in Unkenntnis des Targets ist, kann er nicht wissen, ob dieser neue Aspekt vielleicht enorm wichtig ist, und näher betrachtet werden sollte. Dadurch wäre die Chance vertan, die sich in dieser Session bot, und es müssten eventuell weitere Sessions durchgeführt werden, um diesen Aspekt wiederzufinden. Einzelblind-Sessions sind also im Remote Viewing-Alltag deutlich praktikabler.

Sonderfall: Laborbedingungen

Die Notwendigkeit für doppelblindes bzw. dreifachblindes Vorgehen lässt sich im Wesentlichen auf frühe Experimente in der Entwicklungszeit des Remote Viewing zurückführen. Unter den wissenschaftlichen Laborbedingungen mussten natürlich sämtliche Einflussfaktoren und Betrugsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Schließlich ging es um die notwendige Beweiskraft, um auf jährlicher Basis Finanzmittel für das Programm zu erhalten.

Wie man in der Fachliteratur liest, die von den Zeiten der militärischen und geheimdienstlichen Remote Viewing-Einheit berichtet, hielt man sich im operationalen Bereich nicht immer dogmatisch an diese Regeln. Manchmal wurde sogar dem Viewer gesagt, dass es z.B. um eine vermisste Person oder ein Gebäude geht (Semi-Frontloading). Das wird wahrscheinlich ach aus praktikablen Gründen gemacht worden sein, wenn bestimmte Informationen zeitkritisch erbracht werden mussten. Dies war jedoch ganz klar als operationaler Alltag zu verstehen, nicht als so genannte Beweissessions.

Auch bei heutigen Experimenten unter Laborbedingungen, Studien oder Live-Demonstrationen sollten die ursprünglichen Regeln möglichst eingehalten werden. Wenn es z.B. als öffentliche Online-Demonstration abläuft, sind verschlüsselte Targets sinnvoll, die jeder Augenzeuge im Vorfeld von einer dritten Person erhält, die wiederum keinen Kontakt zu den Viewern hat (Dreifachblind-Prinzip). Die Passwörter werden erst nach der Ergebnis-Präsentation freigegeben, so dass Betrug so gut wie möglich ausgeschlossen wird. Völlig auszuschließen könnte man es natürlich nur, wenn die Kontakte zwischen allen Beteiligten für die Zeit des Experimentes permanent überwacht würden.

Fazit

Im operationalen Remote Viewing-Alltag zeigen sich zumindest bei uns keine erkennbaren Probleme mit der Einzelblind-Methode. Dabei geht es jedoch auch nicht darum, etwas nach absolut wissenschaftlichen Standards zu beweisen, sondern möglichst effizient (dennoch unbeeinflusst) Informationen zu generieren. Wenn es die Manpower erlaubt, ist es natürlich auch interessant, ein doppelblindes Team an das selbe Target zu setzen. Bei getroffenen Targets gab es dabei bisher keine Fälle zwischen den einzelblinden und doppelblinden Teams, wo sich die Kernaussagen widersprochen hätten. Jedoch liegt der Schlüssel in der Sorgfalt, und deshalb sollte man die potentiellen Probleme des einzelblinden Vorgehens immer im Hinterkopf behalten.

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