AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Verträge zwischen dem Auftraggeber, Seminarteilnehmer oder Kunden (nachfolgend Kunde genannt) und Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen als Auftragnehmer kommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.

1.2. Für Angebote externer Anbieter, die durch die website signallinie.info vermittelt werden, gelten deren jeweillige AGB. Die hier Aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Angebote durch den Anbieter Stefan Franke.

1.2. Mit der Zusage eines Angebots von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen und der damit einhergehenden Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.

2. Aufträge und Vertragsschluss

2.1. Auftrags-Anfragen sind schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Messengern vorzunehmen.

2.2. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst zustande, nachdem der Kunde das Angebot von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen bestätigt hat. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder Messenger erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.3. Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen behält sich vor, die Anfragen zu einem Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.5. Dienstleistungen von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen richten sich an volljährige Personen (18 Jahre). Die Inanspruchnahme durch Minderjährige bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen der Auftragsdokumente

3.1. Der Inhalt und die Durchführung von Aufträgen wird in den veröffentlichen Leistungsbeschreibungen dargestellt.

3.2. Verträge von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen sind Dienstverträge, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Ergebnisse richten nach der jeweiligen Möglichkeiten im Rahmen der Dienstleistung, nicht nach den gewünschten Resultaten des Kunden.

3.3. Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen behält sich vor, Namen oder persönliche Anmerkungen in den Originaldokumenten, die durch die Dienstleistung entstehen, zugunsten des Datenschutzes zu schwärzen. Dadurch werden die Ergebnisse der Dienstleistungen nicht beeinträchtigt.

3.4. Wenn es für den Kunden zumutbar ist, behält sich Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen eine Änderung des Lieferzeitpunktes vor.

4. Absage von Aufträgen durch Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen

4.1. Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen behält sich die Absage von Aufträgen vor. Dies kann aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen passieren. In diesem Fall benachrichtigt Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen den Kunden so rechtzeitig wie möglich telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail.

4.2. Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen erstattet bereits gezahlte Beträge für abgesagte Aufträge und Seminare zurück.

4.3. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sowie der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sind ausgeschlossen.

5. Widerrufsrecht und Stornierung

5.1. Kunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen vor Erfüllung des Auftrags durch Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Stornierung nach Erfüllung eines Auftrags ist ausgeschlossen.

5.2. Die Stornierung von teilweise in Anspruch genommene Angeboten, z.B. Seminare und Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

5.3. Bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen (Auftragsbesprechungen, Seminaren, Veranstaltungen) wir der volle Preis fällig.

5.4. Der Widerruf / die Stornierung ist an die im Impressum angegebene Adressen zu richten.

6. Auftragsgebühr und Zahlung

6.1. Die Preise auf Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Website) für Aufträge, Seminare oder Dienstleistungen sowie die Gewährung von Rabatten sind als Preisorientierung zu verstehen. Der verbindliche Preis für den jeweiligen Auftrag, Seminar oder Dienstleistung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen.

6.2. Bestätigt der Kunde ein schriftliches Angebot von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen, wird der Preis sofort und ohne Abzug fällig (Vorkasse). Wird etwas anderes vereinbart, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung.

6.3. Die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfolgt mit Eingang der Rechnungssumme auf dem Konto des Anbieters.

7. Urheberrechte; Nutzung von Auftragsunterlagen und Dokumente

7.1. Leistungsinhalte und Auftragsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.

7.2. Unterlagen oder Datenträger, die zu Auftrags- oder Informationszwecken ausgehändigt werden, dürfen nicht vervielfältigt werden.

8. Film und Fotorechte

8.1. Der Kunde willigt für alle im Rahmen der Dienstleistung entstehenden Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen berechtigt ist, diese Medien in Form von Ton, Bild, Text oder Video zu erstellen, vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dies geschieht nur unter der Berücksichtigung der Datenschutzerklärung. Wird etwas anderes vereinbart (z.B. zum Zweck eines Interviews oder ähnliches), ist eine Video- oder Tonaufnahme, sowie die schriftliche Form der Einverständniserklärung gültig.

9. Datenerfassung

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Auftragsabwicklung, Veranstaltungsabwicklung oder spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Darüber hinaus gilt die allgemeine Datenschutzerklärung von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen.

10. Haftung von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen

10.1. Die Inanspruchnahme der Angebote von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen sowie der Umgang mit den dadurch resultierenden Ergebnissen erfolgt auf eigene Verantwortung.

10.2. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen nur für Schäden, die grob fahrlässig, vorsätzlich oder auf Bruch des Vertrags oder der AGB beruhen.

10.3. Für Schäden, die durch möglichen fehlerhafte oder unvollständige Inhalte der Auftragsergebnisse oder Seminarinhalte, Artikel oder Inhalte der Website beruhen, sowie durch Beratungen entstehen, übernimmt Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen keine Haftung.

10.4. Die von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen durchgeführten Aufträge, Seminare, Vermittlungen und Beratungen ersetzen keinen Arzt oder fachkundigen Therapeuten.

10.5. Beratungen von Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen beinhalten keine Heilung, keine Hilfe, keine Therapie, keine Behandlung.

10.6. Beratungen durch Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen sind Gespräche zur Bewusstwerdung der aktuellen Verhaltensweisen und dessen Etablierung.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist oder ein Unternehmen betreibt, welches nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Erfüllungsort Pfungstadt.

11.2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 der Zivilprozessordung (ZPO), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pfungstadt.

11.3. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pfungstadt.

11.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen einem Kunden und Stefan Franke / Signallinie-Dienstleistungen bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

11.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mittwoch, 28. März 2018. Die früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.